Transparente Preise · Sinsheim

Preise

Damit Du von den bestmöglichen Erstattungsmöglichkeiten profitieren kannst, beraten wir Dich gerne zur optimalen Rezeptausstellung. Die Empfehlung kannst Du anschließend mit Deinem behandelnden Arzt besprechen.

Die gesetzliche Verordnung bildet eine Grundlage für Deine Behandlung. Für eine noch individuellere Betreuung und mehr Zeit für Deine persönlichen Therapieziele können zusätzliche Behandlungseinheiten als Selbstzahlerleistung ergänzt werden. So schaffen wir optimale Voraussetzungen für nachhaltige Behandlungserfolge.

GKV – Kassenpatient

Bitte nimm vorab kurz Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam die für Dich passende Betreuung planen können. Für noch mehr Zeit, individuelle Begleitung und eine besonders intensive Therapie können  Behandlungseinheiten bei Bedarf flexibel als Selbstzahlerleistung ergänzt
werden.

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PKV - Privatpatienten und Beihilfe

120 € / 50 Min.

Schnelle Terminvergabe


50 Minuten individuelle Physiotherapie


Persönliche 1:1 Betreuung


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Selbstzahler

120 € / 50 Min.

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50 Minuten individuelle Physiotherapie


Persönliche 1:1 Betreuung


Ohne Verzögerung und Umwege direkt zur Physiotherapie


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FAQ

Privatversicherte und Selbstzahler

Als privatversicherte Person kannst Du die Kosten unserer Therapieleistungen bei Deiner privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Dir – die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Deine Versicherung zu begleichen.
Bitte informiere Dich frühzeitig über die Erstattungskonditionen Deiner privaten Krankenversicherung, da diese je nach Versicherer variieren können. Auf Wunsch stellen wir Dir gerne einen Kostenvoranschlag aus.
Um eine bestmögliche Kostenerstattung zu ermöglichen, geben wir Dir zudem gerne eine Empfehlung zur Rezeptzusammensetzung, die Du mit Deinem behandelnden Arzt besprechen kannst.

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Abweichungen können in Abhängigkeit von der Rezeptart auftreten, stellen jedoch die Ausnahme dar.

Die Kosten für eine 50-minütige Therapieeinheit betragen 120 €. Vor Beginn der Behandlung erstellen wir Dir auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag. Die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Deine Krankenversicherung zu begleichen und werden direkt mit Dir abgerechnet.

Bitte informiere Dich vorab bei Deiner privaten Krankenversicherung über die Erstattungshöhe, da diese je nach Versicherungsträger variieren kann. Um Deine Kosten möglichst gering zu halten, geben wir Dir außerdem gerne Empfehlungen zur sinnvollen Rezeptzusammensetzung, die Du mit Deinem behandelnden Arzt besprechen kannst.

Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Dich, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Da wir als Terminpraxis arbeiten, können kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden.
Nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine werden Dir gemäß § 615 BGB in Höhe des vollen Leistungsbetrags der ausgefallenen Behandlung privat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unverschuldete Ausfallgründe wie z. B. plötzliche Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse.

Die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Deine Krankenversicherung zu begleichen und werden direkt mit Dir abgerechnet. Auf Wunsch stellen wir gerne einen Kostenvoranschlag aus.

FAQ

Beihilfe-Berechtigte

Bitte beachte, dass die Beihilfe keine vollwertige private Krankenversicherung ist. Die Beihilfe legt eigene Höchstsätze zugrunde, die von den Erstattungssätzen privater Krankenversicherungen abweichen können. Daher kann es – je nach Verordnung und Leistungsumfang – zu einem Eigenanteil kommen, wenn die beihilfefähigen Höchstsätze überschritten werden. Um größere Eigenanteile zu vermeiden, ist eine adäquate Rezeptzusammenstellung besonders wichtig. Auf Wunsch geben wir Dir gerne eine Empfehlung zur Rezeptgestaltung, die Du mit Deinem behandelnden Arzt besprechen kannst.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Dir – die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Beihilfe und ggf. ergänzende private Krankenversicherung zu begleichen. Wir empfehlen, Dich vor Therapiebeginn über Deine individuellen Erstattungskonditionen zu informieren. Gerne erstellen wir Dir hierfür einen Kostenvoranschlag.

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Abweichungen können in Abhängigkeit von der Rezeptart auftreten, stellen jedoch die Ausnahme dar.

Die Kosten für eine 50-minütige Therapieeinheit betragen 120 €. Vor Beginn der Behandlung erstellen wir Dir auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag. Die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Deine Krankenversicherung zu begleichen und werden direkt mit Dir abgerechnet.

Bitte informiere Dich vorab bei Deiner Beihilfe über die Erstattungshöhe, da diese je nach Versicherungsträger variieren kann. Um Deine Kosten möglichst gering zu halten, geben wir Dir außerdem gerne Empfehlungen zur sinnvollen Rezeptzusammensetzung, die Du mit Deinem behandelnden Arzt besprechen kannst.

Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Dich, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Da wir als Terminpraxis arbeiten, können kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden.

Nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine werden Dir gemäß § 615 BGB in Höhe des vollen Leistungsbetrags der ausgefallenen Behandlung privat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unverschuldete Ausfallgründe wie z. B. plötzliche Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse.

FAQ

Gesetzlich Versicherte

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist grundsätzlich möglich. Um ideale Therapievoraussetzungen zu schaffen, geben wir Dir auf Wunsch gerne Empfehlungen zur passenden Rezeptzusammensetzung, die Du mit Deinem Arzt besprechen kannst. Sollte Dir der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Therapieumfang nicht ausreichen, empfehlen wir Dir unsere und Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen, ganz ohne vorherige ärztliche Verordnung. Falls Du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen verfügst, empfehlen wir Dir, vor Behandlungsbeginn die Erstattungskonditionen bei Deiner Krankenkasse zu prüfen.

Für bestimmte physiotherapeutische Behandlungsformen existieren festgelegte Zeitrahmen, die sich auf die komplette Durchführung der Therapie beziehen. In dieser Zeit sind alle vorbereitenden und abschließenden Maßnahmen eingeschlossen.

Zu den vorbereitenden Tätigkeiten gehören beispielsweise organisatorische Abläufe wie Terminmanagement, das Kassieren gesetzlicher Zuzahlungen sowie – falls erforderlich – Unterstützung beim An- und Auskleiden oder die patientengerechte Lagerung.

Im Anschluss an die Behandlung umfasst die Nachbereitung unter anderem die Dokumentation des Therapieverlaufs und gegebenenfalls die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt. Wird ein Therapiebericht durch den Arzt ausdrücklich verlangt, wird dieser auf eine Therapieeinheit angerechnet gemäß § 17 Abs. 6 des Bundesrahmenvertrags.

  • Krankengymnastik – 15 Minuten + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung
  • Manuelle Therapie – 15 Minuten + 5 Minuten Vor – und Nachbereitung
  • KG-ZNS – 25 Minuten + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung
  • Krankengymnastik am Gerät – 55 Minuten + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung
  • Manuelle Lymphdrainage (ausschließlich nach Operationen) – 25 Minuten + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung

Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen ab 18 Jahren haben – sofern keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt – eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes zu leisten. Wird während einer laufenden Behandlungsserie das 18. Lebensjahr vollendet, sind für die noch verbleibenden Behandlungen 10 % Zuzahlung zu entrichten.

Das Honorar ist unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe die Kosten durch Dritte erstattet werden.

Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Dich, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Da wir als Terminpraxis arbeiten, können kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden.

Nicht fristgerecht abgesagte oder versäumte Termine werden Dir gemäß § 615 BGB in Höhe des vollen Leistungsbetrags der ausgefallenen Behandlung privat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unverschuldete Ausfallgründe wie z. B. plötzliche Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse.

Leistungen

So arbeiten wir bei A38 mit Dir zusammen

1. Persönliches Erstgespräch

2. Individuelle Therapieplanung

3. Gezielte Therapieumsetzung

4. Evaluation der Therapieergebnisse

5. Nachhaltige Präventionsstrategie

Wir sind A38

Erfahre mehr über unser Team,unsere Philosophie und das, was unsere Arbeit besonders macht.

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